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Klaus J. Bade, Jochen Oltmer, Normalfall Migration: Texte zur Einwandererbevölkerung und neue Zuwanderung im vereinigten Deutschland seit 1990, Bundeszentrale für Politische Bildung bpb 2004

Probleme der Statistik: Wie niedrig sind die Anerkennungsquoten für Asylbewerber in Deutschland in Wirklichkeit? Der Frankfurter Rechtsanwalt Viktor Pfaff rechnet nach

„Anerkennungsquote Januar bis Dezember 1990 (ohne ‚sonstige Erledigungen’, also ohne Berücksichtigung der durch Verfahrenseinstellung entschiedenen Fälle) 5,3 Prozent [...]. Die Quote muß infolge gerichtlicher Entscheidungen ca. verdoppelt werden: Das macht 10,6 Prozent; abzüglich der Erfolgsrate des Bundesbeauftragten ergeben sich 10 Prozent Anerkennungen. Da die Anerkennungsquote aber nicht ‚Fälle’ (= Familien), sondern ‚Personen’ erfaßt, müssen zu diesen 10 Prozent noch die abgelehnten Angehörigen gerechnet werden [...]. Rechnet man diese Angehörigen hinzu, steigt die Anerkennungsquote auf ca. 20 Prozent.“ Zu berücksichtigen waren ferner jene „Flüchtlinge, die nicht nach Artikel 16 II 2 GG Asyl erhalten, aber Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind (und seit 15.10.1990 als solche förmlich anerkannt werden können: § 51 AuslG vom 9.7.1990). Diese Flüchtlinge hinzugerechnet ergibt für 1990 eine Anerkennungsquote von über 20 Prozent.“ Daneben standen 1990 dann noch jene 20 Prozent von abgelehnten Asylsuchenden, die aus den genannten Gründen nicht abgeschoben wurden. „Ergebnis: Weit über ein Drittel der Asylantragsteller, über deren Anträge 1990 entschieden wurde, sind asylberechtigt und werden aus Gründen des öffentlichen Interesses nicht abgeschoben. Dabei ist die Anerkennungspraxis des Bundesamtes eher restriktiv als großzügig.“

Quelle: Victor Pfaff, Um die Menschenrechte der Amseln ist es schlecht bestellt. Zur Flüchtlingskonzeption der Bundesregierung, in: Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge schützen. Materialien zum Tag des Flüchtlings 1991, hg. v. Pro Asyl, Frankfurt a.M. 1991, S. 4–7, hier S. 4.

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