10 Jahre Bildungs-und Qualifzierungsberatung für jugendliche Flüchtlinge ohne gefestigten Aufenthaltsstatus – Handreichung
„Aufnahme eines Studiums oder einer sonstigen Berufsausbildung nicht gestattet“
Seit 1994 existiert in Berlin die Bildungs- und Qualifizierungsberatung für jugendliche Flüchtlinge aus Südost Europa ohne gefestigten Aufenthaltsstatus. Unterstützt werden sollen Jugendliche, die in der Bundesrepublik geduldet, das heißt deren Abschiebung aus humanitären Gründen ausgesetzt wurde, und jene, die eine Grenzübertrittsbescheinigung erhalten haben. Es sollte jenen geholfen werden, die in ihren Aufenthaltspapieren den Vermerk hatten, Aufnahme eines Studiums oder einer sonstigen Berufsausbildung nicht gestattet“.
Mit dieser Auflage konfrontiert, sieht die Mehrzahl der betroffenen Jugendlichen nach Ableistung der Schulpflicht keine Möglichkeit einer weiteren schulischen oder beruflichen Ausbildung.
Werden für die Flucht und für das Erlernen der deutschen Sprache je ein Jahr berechnet, so können sich die geduldeten bzw. mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgestatteten Jugendlichen glücklich schätzen, innerhalb der in Berlin bestehenden Schulpflicht über 11 Jahre einen Hauptschulabschluss erreicht zu haben. Der Wert des Hauptschulabschlusses ist hinlänglich bekannt. Wir leben im Zeitalter der neuen Medien und Elektronik. Ein Hauptschulabschluss langt für Tätigkeiten, die geringfügige Qualifizierung voraussetzen.
Das Näherrücken aller europäischen Staaten bietet weder in Ost- noch Südost-Europa Perspektivchancen für Niedrigqualifizierte. Besser ist die Situation nur für jene, die als Kleinkind eingereist sind. Sie schaffen bei guter Leistung maximal den Realschulabschluss.
Vom Umgang mit Bildungsressourcen
Nahezu problemlos gliedern sich die Schüler/innen aus Ost- und Südost-Europa in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht der Berliner Schulen ein. Empfehlungen zum Wechsel in die gymnasiale Oberstufe sind an der Tagesordnung.
Wird in Betracht gezogen, dass diese Schüler/innen ihre Schulbildung lange Zeit unter- bzw. für immer abbrechen müssen, obwohl potentiell immer die Chance auf einen Verbleib in Deutschland besteht, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit den Ressourcen, die aus den Heimatländern mitgebracht bzw. in Deutschland weiter entwickelt wurden. Der Eindruck vom ausgrenzenden Umgang mit den Bildungsressourcen verstärkt sich in dem Moment, wo ausländische Kinder trotz guter bis ausgezeichneter Heimatzeugnisse eine Hauptschulempfehlung erhalten, „um überhaupt einen Schulabschluss zu erhalten“. Nicht selten wird ein junger Mensch ohne Verweis auf irgendeine Perspektive aus der Hauptschule mit einem Realschulabschluss, der sehr wohl die Möglichkeit des Überganges zum Gymnasium in Aufbauform eröffnet, entlassen. Eine gezielte Beratung kann hier Wege in die höhere Schulbildung bis hin zum Studium eröffnen.

Leistungen des Berliner Schulsystems für Kinder und Jugendliche ohne gesicherten Aufenthaltsstatus
Das Berliner Schulgesetz offeriert allen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Berlin lebenden Kindern und Jugendlichen den Zutritt zum gesamten Schulbildungssystem einschließlich Gymnasium und Fachoberschule.
Die Berliner Schulpflicht über 11 Jahre individuellen Schulbesuch bricht weder das Schul- noch das Aufenthaltsrecht. Das heißt, Schulbesuch wie auch gesamtschulische Ausbildung stellen keine Abschiebehindernisse dar.
Ob ein jugendlicher Flüchtling mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgestattet ist oder mit einer Duldung: er hat das Recht, die Leistungen des Berliner Schulsystems in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt, die Befähigung ist da und ein Schulplatz.
Jugendlichen Flüchtlinge ohne gefestigten Aufenthaltsstatus steht das duale Ausbildungssystem i.d.R. nicht offen. Die in der Beratung oft vorgetragenen Ausbildungswünsche wie z.B. zum Kfz- Mechaniker, zur Arzthelferin oder Friseurin sind nicht realisierbar. Dagegen bietet das Berliner gesamtschulische Ausbildungssystem, welches dem osteuropäischen Technikum oder der ehemaligen Mittelschule der SFRJ, sredna škola, entspricht, in nahezu allen Berufsfeldern vergleichbare bzw. ähnliche Ausbildungen an.
Zwei Beispiele: Eine junge Frau, die Arzthelferin oder Krankenschwester werden möchte, hat die Möglichkeit, sich an zwei Orten zur MTA oder PTA ausbilden zu lassen. Sollte sich innerhalb ihrer Ausbildung der Aufenthaltsstatus positiv verändern, besteht die Chance zum erfolgreichen Wechsel in die duale Ausbildung. Jugendlichen, die Kfz- Mechaniker werden wollen, wird immer wieder empfohlen, sich auf dem gesamtschulischen Ausbildungsweg gezielt im Bereich Mechatronik oder ähnlich gelagerten Berufsbereichen auszubilden, um als Seiteneinsteiger in den Kfz- Bereich zu wechseln. Sie haben den Vorteil, dass sie in dieser Ausbildung gezielt auf die Arbeit mit den computergesteuerten Bauteilen vorbereitet werden. Der klassische Schrauber ohne Zusatzkenntnisse ist in der Automobilindustrie und -wartung passé.
Die Hürden der Gleichbehandlung
Ab der 9. Klasse erfolgt die Berufsorientierung. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus werden alle Schüler über die Möglichkeiten der Berufsbildung informiert. Jugendliche mit ungesichertem Aufenthaltsstaus werden i.d.R. nicht zusätzlich über den Leistungsumfang der ihnen zur Verfügung stehenden Berufsbildungsmöglichkeiten im Rahmen des Berliner Schulsystem und der mit ihm kooperierenden Partner informiert. Das hat zur Folge, dass diese Jugendlichen sich wie ihre Mitschüler mit geregeltem Aufenthalt bzw. mit der deutschen Staatsbürgerschaft auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz begeben. Hoch motiviert mit guten schulischen Abschlüssen ausgestattet, scheitern sie an den Hürden der Arbeits- und Ausländergesetzgebung. Sie erhalten, bis auf wenige später zu erläuternde Ausnahmeregelungen, keine Arbeitserlaubnis und verlieren Zeit, die sie für Bewerbungen an Einrichtungen der gesamtschulischen Ausbildung hätten verwenden können. Versuche, die Berliner Schulen über die Folgen der Unterlassung gezielter Berufs- und Schulbildungsorientierung zu informieren, scheiterten an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Berliner Schulverwaltung.

Ausnahmefälle
Sollte ein Bedarf an einem bestimmten Auszubildenden mit sehr spezifischen, mit seiner Herkunft zusammenhängenden Anforderungen bestehen, gibt es die Möglichkeit der Einzelfallregelung. Bekannteste Beispiele sind hier jugendliche Bosnierinnen und Kosova-Albanerinnen, die selbst aus Familien mit Kriegstraumatisierungshintergrund stammen, und sich als Krankenschwester bzw. Arzthelferinnen bewerben. Aufgrund ihres Erfahrungshintergrundes wie auch ihrer Sprachkompetenz haben sie noch am ehesten die Chance, einen Ausbildungsplatz in Krankenhäusern bzw. Praxen belegen zu dürfen, wo eine große Zahl von Kriegsversehrten aus Südost-Europa behandelt wird.
Kriegstraumatisierung: Die Bundeskonferenz der Innenminister gab die auf bosnische Kriegsflüchtlinge bezogene Empfehlung, Menschen mit Kriegstraumatisierung mit dem Ziel der Reintegration in den Lebensalltag entsprechend Gesetzeslage Wege in den deutschen Arbeitsmarkt zu öffnen. Diese Empfehlung fand Eingang in den Rundbrief Nr. 17 der ehemaligen Berliner Ausländerbeauftragten Barbara John und eröffnete prinzipiell auch kriegstraumatisierten Jugendlichen den Weg in das duale Ausbildungssystem. Hier jedoch scheitern die Jugendlichen zumeist an der Arbeitsmarktvorrangprüfung.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) : Eine Reihe von Bemühungen, jugendliche Flüchtlinge in die duale Ausbildung zu integrieren, gründet sich auf die Notwendigkeit, die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. Oft bedürfen die Eltern wegen der sich aus der Migration ergebenden Schwierigkeiten der Unterstützung. Unkenntnis der Gesellschaft des Aufnahmelandes, Sprachprobleme, andere Wertvorstellungen, Resignation und Zukunftsangst führen zu tiefen Verunsicherungen im Alltag. Hinzu kommt oftmals, dass der Verlust der Rolle des ernährenden Familienoberhauptes die traditionelle Aufgaben- und Rollenverteilung in den Familien zerstört. Die „Entmachtung“ der Eltern aufgrund des Verlustes ihrer Vorbildfunktion zieht Orientierungslosigkeit bis hin zum Zerfall der Familien nach sich. Die mit den Realitäten des Berliner Flüchtlingsalltags konfrontierten Eltern, die ihren Kindern nicht mehr sichere Orientierung und Schutz zu geben vermögen, können die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Dieser Bedarf sollte jedoch spätestens bis zum 12. Lebensjahr der Kinder von den Eltern oder aber der Schule beim zuständigen Jugendamt angemeldet werden. Diese berufsbildende Unterstützung nach dem KJHG bezweckt den Ausgleich von sozialer oder die Überwindung von individueller Benachteiligung.
Symptome: Viele Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien werden in der Schule als verhaltensaufällig wahrgenommen. Übermüdung, Konzentrationsstörungen, Apathie oder Überreaktion und Aggression sind Verhaltensäußerungen, die als Lernunfähigkeit, Undiszipliniertheit oder gar Schulverweigerung interpretiert werden. Hier nachzufragen, den Schulpsychologen zu konsultieren, den Kontakt zu den Eltern und Freunden des Schülers / der Schülerin aufzunehmen, sind erste Schritte, die Hintergründe für Verhaltensauffälligkeiten zu begreifen und so adäquate Hilfe organisieren zu können. Werden diese Schritte nicht gegangen und erhält der zu unterstützende Schüler keine Hilfe, werden Chancen auf eine spätere berufliche Förderung im Rahmen der Möglichkeiten des KJHG vertan.
Oder aber es werden die psychologischer Unterstützung bedürftigen Kinder wegen eines (vermeintlich) erhöhten pädagogischen Betreuungsaufwandes in Sonderschulen vermittelt. Der hohe Anteil an Migrantenkindern in Sonderschulen hängt auch damit zusammen, dass sich nicht eingehend mit den Ursachen für Verhaltensstörungen von Kindern aus Migrantenfamilien auseinandergesetzt wurde.

Kinder und Jugendliche aus von Kriegstraumatisierung betroffenen Elternhäusern
Der Blick auf die Berliner Regelsituation von Kindern und Jugendlichen aus von Kriegstraumatisierung betroffenen Elternhäusern öffnet sich bei näherer Betrachtung Hinterfragung der in ihren Zeugnissen ausgewiesenen Fehlzeiten. In Ermangelung von ausreichenden Deutschkenntnissen bei den Eltern einerseits und andererseits mangelnden Übersetzungskapazitäten in Arztpraxen sehen sich nicht wenige Kinder und Jugendliche in der Pflicht, für ihre traumatisierten Eltern Dolmetscherdienste zu leisten. Diese liegen sehr oft in den Schulzeiten der Kinder und Jugendlichen. Wieder und wieder tragen sie die Leidensgeschichte ihrer Eltern vor.
Dieser sich wiederholende Vortrag findet auch vor den für die Verlängerung der Aufenthalte zuständigen Beamten des Landeseinwohneramtes statt. Die Vorstellung, dass ein Übersetzungsfehler, eine Ungenauigkeit, den Aufenthalt der Familie gefährden könnte, bringt viele der Übersetzungsdienste leistenden Kinder und Jugendliche in hohe psychische Not, die zu Versagensängsten, Schulabbruch bis hin zum Selbstmord führt. Es gibt an den Berliner Schulen bis heute keine gesicherte Unterstützung für Kinder aus kriegstraumatisierten Elternhäusern. Bis heute ist es nicht selbstverständlich, dass diese Kinder und Jugendlichen in die Therapie der Eltern einbezogen werden.
Roma - Flüchtlinge
Roma waren die ersten, die aus ihren Heimatländern nach der Wende und noch vor dem Krieg zwischen den Staaten des ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland flohen. Als Parias seit Jahrhunderten in ihren eigenen Ländern gesellschaftlich ausgegrenzt waren sie die ersten, welche die Repressionen infolge der gesellschaftlichen Veränderungen mit aller Härte zu spüren bekamen. Die Marktwirtschaft hatte keinen Platz für die arbeitsintensive Herstellung von Produkten, die auswärts zu Schleuderpreisen produziert wurden oder für Arbeiter der sozialistischen Großproduktion. Roma waren die ersten, die entlassen wurden. Roma waren auch die ersten, die vor den ethnisch begründeten Konflikten in der SFRJ flohen.
Die Wenigsten haben einen festen Aufenthalt in Deutschland erhalten. Dass sie den Kriegsdienst verweigert haben, vor Pogromdrohungen und tatsächlichen Übergriffen flohen, ist in den seltensten Fällen ein Bleibeargument. In einer Situation, wo ihnen in Deutschland die Abschiebung droht und sie in ihrem Heimatland unerwünscht sind, bleiben sie ausschließlich auf sich angewiesen.
Unter diesen Bedingungen ist der Zusammenhalt der Familie, die Mithilfe aller bei der Arbeit am Familieneinkommen tragendes Überlebensprinzip. Hinzu kommt der Erhalt der Familienehre. Ein Mädchen, welches nicht als chej bari (Großes Mädchen) verheiratet werden kann, läuft Gefahr, der Familie weiter zur Last zu fallen. Aus diesem Grunde werden nicht selten pubertierende Mädchen aus der Schule genommen. Die gegenwärtige Schule betrachtet diese Familiensituation als den modernen Anforderungen unangemessen, nicht kompatibel mit dem Schulalltag. Sie kann den Kindern und Jugendlichen keine Perspektive vermitteln. Kurz: was nutzt ein sehr guter Schulabschluss, wenn sich an die Berufsbildung keine Berufstätigkeit anschließt – weder in Deutschland noch in der Heimat? Hier ist seitens der Schule eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und / oder der Sozialberatung gefragt. Ansatz für ein gemeinsames Vorgehen mit den Eltern könnte eine Überprüfung der Rechtslage der Familie sein: sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, die einen Verbleib der Familie in Deutschland ermöglichen können? Welches Drittland kommt als künftiger Wohnsitz in Frage? Welche Einkommensperspektiven unabhängig von Sozialhilfe sind dort absehbar? Welche Perspektiven können im Heimatland vor dem Hintergrund künftiger EU-Mitgliedschaft eröffnet werden?

Welche Berufsfelder bieten absehbar eine Einkommenschance?
EQUAL: Das von der RAA Berlin getragene EQUAL-Projekt „Roma und Sinte durch Selbstorganisation zu Beschäftigung und Existenzsicherung“ bietet jungen geduldeten Roma-Flüchtlingen aus Südost Europa die Chance auf den Wiedereinstieg in die Schule und die Berufsqualifizierung. Ausgehend von ihrem Selbstverwirklichungsanspruch in ihrer Heimat wie auch in Deutschland sucht das Programm nach Perspektivchancen, die vor allem im Bereich der Selbstorganisation zu suchen sind. Schulhelfer, Sozialberater, Manager im Kulturbetrieb für den Bereich der Selbstvermarktung von Romakultur wie auch Gesundheitsberater sind einige der Zielqualifikationen, die auch perspektivisch ein eigenständiges Einkommen unabhängig von Sozialalimentierung sichern helfen sollen. Das Programm ist als bundesweite Entwicklungspartnerschaft von in Aachen, Berlin und Frankfurt angesiedelten Regionalpartnerschaften organisiert. In diesen regionalen Netzwerken sind Bildungsträger, NGO’s wie auch staatliche Verwaltungen der Sozialhilfe, Arbeitsvermittlung und Schulbildung sowie Wissenschaft und Forschung vereint. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der transnationalen Vernetzung. Neben der derzeitigen Partnerschaft nach Ungarn wird eine Zusammenarbeit mit Roma-Organisationen in Staaten der ehemaligen SFRJ angestrebt. Mit der eigenen Roma-Vertretung in Brüssel wird zunehmend der Weg für eine gesamteuropäische Zusammenarbeit zur Unterstützung für und Selbstvertretung der Roma und Sinte geebnet. In der Konsequenz steht das EQUAL-Projekt vor der Aufgabe, die Teilnehmer des Programms gezielt auf die sich aus der EU-Osterweiterung ergebenden Chancen vorzubereiten, bzw. diese Chancen etablieren zu helfen.
EU – Osterweiterung: Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einbeziehung der Staaten Südost Europas in die europäischen Einigungsprozesse entwickelt sich gegenwärtig eine Vielzahl von Kontakten und Verbindungen gerade im schulischen und Jugend-Austauschbereich. Hier gezielt auch Roma-Kinder und Jugendliche, ihre Südost Erfahrungen und Kompetenzen einzubeziehen, wäre ein Beitrag zum Abbau der Diskriminierung, der sich diese Kinder und Jugendlichen in ihren Heimatländern und auch in Deutschland ausgesetzt sehen. Jugendliche frühzeitig in diese Austauschprogramme einzubeziehen würde ihre Chancen auf Selbstorganisation auch im gesamteuropäischen Rahmen erhöhen.

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